Der Bundesrat hat am Sonntag, 18. Oktober eine schweizweit einheitliche Maskenpflicht beschlossen. Diese betrifft auch den Sportbereich. Sportaktivitäten sind jedoch grundsätzlich weiterhin möglich. Wie bisher müssen die Schutzkonzepte eingehalten, die Hygiene- und Verhaltensregeln des BAG beachtet und ein Contact Tracing geführt werden.
Neu gilt schweizweit eine einheitliche Maskenpflicht. Im Sportbereich bedeutet dies, dass ab dem Eintritt in ein Sportgebäude bis und mit der Garderobe eine Maske getragen werden muss. Die Maske soll in der Garderobe bis zum Tenuewechsel anbehalten werden. Für die Teilnahme am Training oder am Wettkampf kann sie ausgezogen werden, sofern im entsprechenden Schutzkonzept des Trainings- oder Wettkampfveranstalters keine anderweitigen Regelungen enthalten sind. Die Maske muss nach dem Training oder dem Wettkampf in der Garderobe wieder angezogen werden, sobald der Tenuewechsel wieder erfolgt ist und muss anbehalten werden, bis man das Sportgebäude verlässt. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Personen vor ihrem 12. Geburtstag.